Mündliche Abschlussprüfung im Einzelhandel

Mündliche Abschlussprüfung im Einzelhandel

Die mündliche Abschlussprüfung im Einzelhandel besteht aus einem fallbezogenen Fachgespräch, in dem der Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben zur Wahl gestellt bekommt. Darin soll er vor allem beweisen, dass er kunden- und serviceorientiert vorgehen kann.

Ablauf der mündlichen Prüfung im Einzelhandel

Die mündliche Prüfung macht 40 Prozent der Gesamtnote der Abschlussprüfung zur Einzelhandelskauffrau aus. Der Prüfling hat dabei anfangs die Wahl zwischen zwei praxisbezogenen Aufgaben. Nachdem er sich für eine Aufgabenstellung entschieden hat, stehen ihm etwa 15 Minuten Vorbereitungszeit für das anschließende Gespräch zur Verfügung.

In dem fallbezogenen Fachgespräch mit dem Prüfer ist es dann Aufgabe des Prüflings, den Sachverhalt schlüssig zu erörtern, Lösungswege für die Aufgabe aufzuzeigen und eventuell weiterführende Zwischenfragen zu beantworten. Insgesamt soll dieser Prozess nicht länger als 20 Minuten dauern.

Inhalte der mündlichen Prüfung

Grundlage für die Aufgabenstellung in der mündlichen Prüfung ist eine der festgelegten Wahlqualifikationseinheiten. Es wird stets eine Situationsbeschreibung aus der Betriebspraxis erörtert, die sich inhaltlich daran orientiert. Welche Wahlqualifikationseinheiten es gibt, steht in der Ausbildungsordnung von 2009 in § 3 Absatz 3. Drei dieser Einheiten müssen bereits im Ausbildungsvertrag aufgeführt werden, wobei mindestens eine aus den Ziffern 1 bis 3 der unten aufgeführten Liste festzulegen ist. Die beiden anderen Qualifikationseinheiten können aus den Ziffern 1 bis 8 gewählt werden.

1. Beratung, Ware, Verkauf:
1.1 Kundenorientierte Kommunikation,
1.2 Konfliktlösung,
1.3 Warenkenntnisse in zusätzlichen Warengruppen;

2. Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft:
2.1 Warendisposition,
2.2 Sortimentsgestaltung,
2.3 Verträge und Zahlungsbedingungen;

3. Warenwirtschaftliche Analyse:
3.1 Umsatzentwicklung,
3.2 Leistungskennziffern der Warenbewegung,
3.3 Bestandsführung;

4. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
4.1 Kosten- und Leistungsrechnung,
4.2 Steuerung mittels Kennziffern,
4.3 Preisgestaltung,
4.4 Betriebliche Erfolgsrechnung;

5. Marketing:
5.1 Verkaufsförderung,
5.2 Standortmarketing,
5.3 Zielgruppenmarketing;

6. IT-Anwendungen:
6.1 Elektronische Geschäftsabwicklung,
6.2 Datenbanken,
6.3 Optimierung der Warenwirtschaft,
6.4 Benutzerunterstützung;

7. Personal:
7.1 Selbstverantwortung und Motivation,
7.2 Führen mit Zielen,
7.3 Selbst- und Zeitmanagement,
7.4 Kommunikation,
7.5 Personalentwicklung,
7.6 Personaleinsatz;

8. Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit.

Ziel der mündlichen Prüfung

In der praxisbezogenen mündlichen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er

  • kunden- und serviceorientiert handeln kann,
  • betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und rechtlichen Zusammenhängen lösen kann,
  • über die notwendige Kommunikationsfähigkeit sowie über warenspezifische Kenntnisse des jeweiligen Warenbereichs verfügt und
  • selbstständig planen, durchführen und kontrollieren kann.

Bei Fragen zu „Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit“ soll der Prüfling zeigen, dass er

  • Risiken und Chancen einer Existenzgründung einschätzen kann,
  • die Marktsituation beurteilen und unternehmerische Entscheidungen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Zusammenhänge vorbereiten kann und
  • über entsprechende Kommunikationsfähigkeiten sowie über warenspezifische Kenntnisse des jeweiligen Bereichs verfügt.

Termine für die mündliche Prüfung

Die Termine für die mündliche Prüfung werden den Prüflingen in einem Einladungsschreiben per Post von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) zugeschickt. In dem Einladungsschreiben sind neben dem Termin auch Ort und Uhrzeit enthalten. Generell liegen die Daten in den Sommermonaten Juni, Juli und August. Die genauen Tage und Zeiten unterscheiden sich je nach Kammer. Informationen dazu finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen IHK.

Prüfungstipps

Gerade vor der mündlichen Prüfung ist die Angst oft groß. Was, wenn ich einen Blackout habe oder ein Thema bekomme, das mir überhaupt nicht liegt? Generell gilt: Je besser Sie vorbereitet sind, desto weniger Sorgen müssen Sie sich über die Prüfung machen. Der beste Weg, um herauszufinden, wie Sie sich in der Prüfung verhalten, ist, das Prüfungsgespräch im Vorfeld mit Freunden oder Kollegen zu simulieren. Auch die IHK bietet Seminare zur Prüfungsvorbereitung an, in denen die Teilnehmer üben können, die mündliche Prüfungssituation zu meistern. Zudem können Sie sich bei der IHK Lernkarten als mobile Lernhilfen besorgen.

Folgende Regeln sollten eingehalten werden, damit die mündliche Prüfung ein Erfolg wird:

  • Erscheinen Sie pünktlich.
  • Achten Sie auf ein positives und gepflegtes äußeres Erscheinungsbild.
  • Lassen Sie den Prüfer ausreden und unterbrechen Sie ihn nicht.
  • Achten Sie darauf, nicht zu schnell und in einer angemessenen Lautstärke zu sprechen. Machen Sie Atempausen zur Einteilung.
  • Wenn Sie eine Frage nicht verstanden haben, fragen Sie noch einmal nach oder bitten um eine Wiederholung der Frage.
  • Stellen Sie Blickkontakt zu den Anwesenden her.
  • Betonen Sie Ergebnisse oder Zusammenhänge mit Signalworten wie “Das ist wichtig …,”, “Daraus folgt …”, “Ich möchte betonen, dass…”, et cetera.
  • Bleiben Sie bei der Beantwortung der Frage und schweifen Sie nicht ab.
  • Verwenden Sie keine zu langen und verschachtelten Sätze.
  • Entschuldigen Sie sich bei Versprechern.
  • Verwenden Sie Fremdworte nur, wenn Sie wissen, was sie bedeuten.

Bestehen der Abschlussprüfung

Laut Ausbildungsordnung ist die Abschlussprüfung bestanden, wenn die Leistungen

  • im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  • im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel mit mindestens „ausreichend“ und
  • im Prüfungsbereich fallbezogenes Fachgespräch mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind.

Notenschlüssel

In der mündlichen Prüfung können bis zu 100 Punkte erreicht werden. Dabei gilt folgender Notenschlüssel:

GesamtpunktzahlNote
100 bis 92 PunkteNote 1 - sehr gut
unter 92 bis 81 PunkteNote 2 – gut
unter 81 bis 67 PunkteNote 3 – befriedigend
unter 67 bis 50 PunkteNote 4 – ausreichend
unter 50 bis 30 PunkteNote 5 – mangelhaft
unter 30 bis 0 PunkteNote 6 – ungenügend