Die Ausbildungsvergütung im Einzelhandel
Die Ausbildungsvergütung im Einzelhandel stellt das Gehalt dar, das Sie während Ihrer Ausbildung auf Ihrem Konto verbuchen. Häufig wird in vielen anderen Berufsausbildungen schlechter gezahlt als im Einzelhandel. Dabei können viele Ausbildungsvergütungen im ersten Jahr noch nicht einmal ein Existenzminimum sichern.
Was ist die Ausbildungsvergütung?
Jeder Auszubildende im Einzelhandel erhält während seiner Ausbildungszeit in der dualen Berufsausbildung eine monatliche Bezahlung. Dieses Einkommen wird auch als Ausbildungsvergütung bezeichnet. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei weder um einen Lohn, noch um ein reguläres Gehalt. Vielmehr sollen damit nur die Kosten eines Azubis abgedeckt werden, inklusive eines recht überschaubaren Taschengeldes. In den meisten Fällen ist die Ausbildungsvergütung tariflich geregelt.
Wenn die Ausbildungsvergütung unter dem Freibetrag von 400 Euro liegt, muss der Auszubildende keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge zahlen. In manchen Branchen ist es üblich, dass den Auszubildenden zusätzlich zu der Ausbildungsvergütung ein Zuschlag für eine erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung angerechnet wird. In der Regel erfolgt die Auszahlung der Vergütung am letzten Arbeitstag eines Monats.
Momentane Ausbildungsvergütung im Einzelhandel
Die Ausbildungsgehälter im Einzelhandel gehören im Vergleich zu anderen Bereichen zu den besser geregelten und bezahlten in Deutschland. Nur die Ausbildungsberufe im Industriebereich werden üblicherweise noch ein ganzes Stück besser vergütet. Für das Bundesland Nordrhein-Westfalen gelten tariflich geregelte Sätze, die folgendermaßen aussehen:
Vergütung nach Tarifvertrag Einzelhandel NRW (Gültig ab 01.19.2016)
Ausbildung | Gehalt |
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1. Ausbildungsjahr | 765 € |
2. Ausbildungsjahr | 850 € |
3. Ausbildungsjahr | 970 € |
4. Ausbildungsjahr | 1.010 € |
Stand: 2016 (Alle Angaben zur Vergütung ohne Gewähr)
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung im Durchschnitt?
Wie bereits erwähnt, ist die Höhe der Vergütung normalerweise durch Tarifverträge festgesetzt. Bundesweit erhalten Einzelhandelskauffrauen im Durchschnitt folgende Löhne:
Ausbildung | Gehalt |
---|---|
1. Ausbildungsjahr | 550 € - 950 € |
2. Ausbildungsjahr | 590 € - 1.050 € |
3. Ausbildungsjahr | 710 € - 1.200 € |
Je nach Beruf und dem einzelnen Bundesland variiert die Höhe der Ausbildungsvergütung. Laut § 17 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) muss die Vergütung mit den Ausbildungsjahren steigen. Hier ein Beispiel für die zum Teil sehr unterschiedlichen Ausbildungsvergütungen:
Ein Azubi in einem Friseurbetrieb bekommt in den ostdeutschen Bundesländern im ersten Jahr circa 214 € pro Monat. Im Vergleich dazu erhält ein Azubi im Bereich Anlagenmechanik in den alten Bundesländern schon im ersten Ausbildungsjahr ungefähr 906 €.
Probleme mit der Ausbildungsvergütung
Insgesamt werden viele Ausbildungen relativ geringfügig vergütet, was nicht selten Gegenstand politischer Diskussionen ist. Mit einem Monatseinkommen von 214 € im Monat ist ein eigener Haushalt schlichtweg nicht zu führen.
Ein weiteres Problem ist die mangelnde Bereitschaft mancher Betriebe, überhaupt Ausbildungen anzubieten. Sicherlich sind einige davon auch nicht in der Lage, Ausbildungsplätze zu vergeben. Viele Betriebe sehen das Niveau der Ausbildungsvergütungen als Grund für ihre Zurückhaltung an.